Beitragsordnung TuS Makkabi Taunus e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Aufnahmegebühren. Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr (§ 16 Abs. 1 der Satzung).

(2) Die festgesetzten Beiträge und die festgesetzte Aufnahmegebühr werden mit Veröffentlichung dieser Beitragsordnung auf der Vereinswebseite wirksam.

§ 3 Beiträge, Aufnahmegebühr

 

Beitrags-, GebührenklasseMitgliedsformBetrag in EUR
01 Monatsbeitragalle Mitglieder5,-
02 Aufnahmegebühralle Mitglieder0,-

 

(1) Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr können im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Das Mitglied hat sich bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Mitgliedsbeiträge können unter der Angabe TuS Makkabi Taunus e.V. monatlich jeweils zum 1. eines Monats eingezogen werden. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Aufnahmegebühr wird einmalig eingezogen.

(2) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

(3) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrags und/oder der Aufnahmegebühr Sorge zu tragen, sofern dem SEPA-Lastschriftverfahren nicht zugestimmt wurde.

(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und/oder die Aufnahmegebühr auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Schuld besteht nicht.

(5) Abteilungen können auf Beschluss des Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Ein Beschluss über die Erhebung von Abteilungsbeiträgen wird rechtzeitig auf der Vereinswebseite veröffentlicht.